Was ist die Wohnfläche und wie wird sie berechnet?

Die Wohnfläche gehört zu den wichtigsten Kennzahlen einer Immobilie. Sie entscheidet nicht nur über den Wert eines Hauses oder einer Wohnung, sondern auch über Mietpreis, Baurecht, Finanzierungsmöglichkeiten und Verkaufsargumente. Umso wichtiger ist es, die genaue Bedeutung und Berechnung zu kennen – und typische Fehler zu vermeiden.

TIDONA IMMOBILIEN erklärt, was zur Wohnfläche zählt, wie sie korrekt berechnet wird und wie sie sich von der Nutzfläche unterscheidet.

Was gilt als Wohnfläche?

Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zum dauerhaften Wohnen bestimmt sind – also solche, die beheizbar sind, Aufenthaltscharakter haben und direkt zur Wohnung gehören.

Dazu zählen insbesondere:

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer
  • Küche
    Badezimmer und WC
  • Flure und Diele
  • Abstellräume innerhalb der Wohnung
  • Wintergärten (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Balkone, Terrassen und Loggien (mit besonderen Anrechnungsregeln)

Als wichtigste Grundlage dient die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die in Deutschland für Sozialwohnungen verbindlich ist, aber auch im freien Wohnungsmarkt häufig angewendet wird.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Nicht zur Wohnfläche gehören Räume, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet sind.

Dazu gehören:

  • Kellerräume
  • Dachbodenkammern ohne Wohnstandard
  • Heizungsräume
  • Waschküchen
  • Garagen
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Nicht ausgebaute Dachgeschosse

Diese Räume fallen üblicherweise unter die Nutzfläche – und dürfen für die Wohnflächenangabe nicht einfach addiert werden.

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Es existieren zwei gängige Methoden:

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die WoFlV ist die üblichste Grundlage – besonders im Wohnungsverkauf, bei Vermietung und bei Banken. Die Nettofläche wird gemessen und dann abhängig von Raumtyp und Dachschräge bewertet.

Anrechnung nach Raumhöhe

Raumhöhe

Wohnflächenanteil

ab 2,00 m

100 %

1,00–2,00 m

50 %

unter 1,00 m

0 %

Gerade in Düsseldorf, wo viele Altbauten und Dachgeschosswohnungen vorhanden sind (z.B. in Flingern, Pempelfort oder Derendorf), wirkt sich diese Regelung spürbar aus.

Balkone, Terrassen und Loggien werden nach WoFlV in der Regel zu 25 % angerechnet, in sehr hochwertigen Lagen oder bei exklusiver Ausstattung ggf. bis zu 50 %.

Wintergärten und Hobbyräume:

  • Wintergärten:
    • beheizbar → 100 %
    • unbeheizt → 50 %
       
  • Hobbyräume im Keller:
    Auch wenn sie wohnlich wirken – meist keine Wohnfläche, sondern Nutzfläche.

DIN 277 – Brutto- und Nettogrundfläche

Die DIN 277 wird oft im Neubau oder bei Gewerbeimmobilien genutzt. Sie misst alle Grundflächen, einschließlich Wandflächen, Technikräume, Keller etc.

Wichtig: Die DIN 277 führt zu deutlich höheren Quadratmeterangaben, weshalb Verkäufer oder Vermieter unbedingt klar deklarieren müssen, welches Verfahren sie verwendet haben.

Typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung

Viele Immobilien weisen falsche Wohnflächenangaben auf – oft unabsichtlich.

Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • Dachschrägen nicht korrekt berücksichtigt
  • Balkone zu hoch angesetzt
  • Kellerräume irrtümlich als Wohnfläche angegeben
  • DIN-277-Flächen ohne Hinweis als Wohnfläche verkauft
  • Wintergärten falsch bewertet
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung mitgerechnet

Solche Abweichungen können rechtlich relevant sein – z. B. bei Mietminderung, Kaufpreisverhandlungen oder der Bewertung durch Banken. Hier ist eine professionelle Wohnflächenprüfung sinnvoll.

Was ist die Nutzfläche – und wie unterscheidet sie sich?

Die Nutzfläche umfasst alle Räume, die nicht zum Wohnen, aber dennoch zur Nutzung der Immobilie dienen.

Dazu gehören:

  • Keller
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
    Technik- und Heizungsraum
  • Waschküche
  • Garage
  • Werkstatt
  • Lager- und Hobbyräume (nicht wohnraumgeeignet)

Die Nutzfläche ist für die Bewirtschaftung, aber auch für den Immobilienwert wichtig, da sie zusätzlichen Nutzen bietet – allerdings ohne direkt in die Wohnflächenberechnung einzufließen.

Warum die korrekte Wohnfläche so wichtig ist – besonders beim Verkauf

Eine sauber ermittelte Wohnfläche schafft:

  • Transparenz für Käufer
  • Rechtssicherheit für Verkäufer
    korrekte Preisberechnung
  • Einhaltung von Finanzierungsrichtlinien (Banken prüfen Flächenangaben)
  • Professionelle Vermarktungsunterlagen für ein seriöses Erscheinungsbild

Gerade in Düsseldorf, wo der Markt sehr differenziert ist und Preise stark von der Quadratmeterzahl abhängen, kann eine falsche Wohnflächenangabe mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.

Wie TIDONA IMMOBILIEN unterstützt

TIDONA IMMOBILIEN stellt sicher, dass die Wohnfläche korrekt, nachvollziehbar und rechtssicher angegeben wird – ein wesentlicher Bestandteil der Verkaufs- und Vermietungsleistung.

Wir bieten:

  • Prüfung bestehender Wohnflächenangaben
  • Empfehlung des passenden Berechnungsverfahrens
  • Vergleich mit aktuellen Bewertungsrichtlinien
  • Berücksichtigung von Besonderheiten (Dachschrägen, Balkone, Wintergärten)
  • Aufbereitung der Daten für Exposé, Immobilienportale und Käuferunterlagen

Damit schaffen wir Klarheit für Verkäufer und Vertrauen bei Käufern – eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Immobilienvermittlungen in Düsseldorf.

Zurück zur News-Übersicht

TIDONA IMMOBILIEN

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

+49 179 - 17 909 13
Kontakt
Direktkontakt
Anschrift TIDONA IMMOBILIEN Heinrich-Heine-Allee 19 40213 Düsseldorf
Hier finden Sie uns