Alles, was Sie über Eigentümergemeinschaften wissen müssen

18.06.2025 Der Kauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bedeutet, dass Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft werden. Dieses Miteinander bringt besondere Rechte und Pflichten mit sich, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt sind. In diesem Beitrag fassen wir Ihnen übersichtlich zusammen, was Sie zur Eigentümergemeinschaft wissen müssen.

Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Eine Eigentümergemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen Anteile an einem Mehrfamilienhaus besitzen. Gemeinsam organisieren sie die Nutzung und Pflege gemeinsamer Bereiche. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt dafür einen rechtlichen Rahmen vor, um das Zusammenleben und den Erhalt der Immobilie zu sichern.

Worin besteht der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum gehört nur Ihnen. Dazu zählen beispielsweise Ihre eigene Wohnung oder Ihr Stellplatz. Auch Innentüren, Versorgungsleitungen innerhalb Ihrer Wohnung und Badeinrichtungen gehören dazu. Alle Kosten das Sondereigentum betreffend trägt der jeweilige Eigentümer.

Alles was nicht zum Sondereigentum eines Einzelnen gehört, ist Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen bspw. Dächer, Fenster, Treppenhäuser, Aufzüge, Heizungsanlagen, Zuwege und die Versorgungsleitungen bis zu Ihrer Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum teilt sich die gesamte Gemeinschaft. Diese Unterscheidung ist wichtig, da unterschiedliche Regeln für Kosten und Instandhaltung gelten.

Was ist eine Teilungserklärung und was gehört dazu?

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das definiert, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind. Sie enthält auch einen Plan, der klarstellt, wer für welchen Teil des Hauses zuständig ist. Zur Teilungserklärung gehören in der Regel ein Aufteilungsplan, welcher Größe und Lage der einzelnen baulichen Teile abbildet und die Zuordnung der einzelnen Eigentümer erkennen lässt. Weiterhin gibt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die festhält, welche Teile des Gebäudes baulich getrennt sind, wie bspw. die Garagen oder der Keller. Die Gemeinschaftsordnung gehört ebenfalls dazu und hat die Aufgabe, die Regeln für die Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten, wie bspw. die Abstimmungsregeln.

Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft

Allen Mitgliedern obliegt es, sich um das Gemeinschaftseigentum zu kümmern. Dazu zählt auch die finanzielle Beteiligung an Reparaturen, zum Beispiel am Dach. Diese Kosten verteilen sich nach einem festgelegten Schlüssel. Für größere Reparaturen wird in der Regel über die monatliche Zahlung einer Instandhaltungsrücklage Geld angespart. So ist die Gemeinschaft finanziell vorbereitet, wenn geplante oder auch ungeplante Arbeiten an der Immobilie notwendig sind.

Die Eigentümerversammlung

Hier treffen sich alle Eigentümer, um wichtige Entscheidungen zu treffen, etwa zu Sanierungen oder der Verwalterwahl. Entscheidungen kommen meist durch eine Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss zustande. Jeder Eigentümer kann sich per Vollmacht bei der Versammlung vertreten lassen.

Rolle und Aufgaben des Verwaltungsbeirats

Der Verwaltungsbeirat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern und wurde zuvor von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt. Er hilft bei der Organisation der Eigentümerversammlung und steht dem Verwalter zur Seite. Er überprüft die Finanzen der Gemeinschaft und sorgt dafür, dass alles korrekt dokumentiert wird.

Besonderheiten für Vermieterinnen und Vermieter

Vermieter sollten die Abrechnungen der Betriebskosten genau im Blick haben, da einige dieser Kosten an die Mieter weitergereicht werden können, wie zum Beispiel die Grundsteuer, Müllabfuhr und Straßenreinigung. Honorare für den Verwalter können jedoch nicht weitergegeben werden. Eine genaue Buchführung ist wichtig, um den Überblick zu behalten.

Haben Sie Fragen zur Eigentümergemeinschaft? Das Team von TIDONA IMMOBILIEN steht Ihnen gern zur Verfügung!

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